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Alternative Maßnahmedurchführung: Hinweise zur Nutzung von Videokonferenzsystemen

Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 29.07.2021
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Zum 31.07.2021 endet die Ausnahmeregelung für die Zulassung von Cloud-basierten Lösungen für Unterricht in alternativer Form durch die Bundesagentur für Arbeit (vgl. FAQ Punkt I.12).

Ab 01.08.2021 gelten demnach wieder die gültigen Regelungen in den Vergabeunterlagen (siehe FAQ Punkt III.3). Die Ausnahmeregelung setzte mit Hinblick auf das aktuelle Urteil des EuGH (Schrems II) voraus, dass die jeweilige Cloud-Lösung nicht in Verbindung mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten genutzt wird, was auch durch eine Anonymisierung der Daten sichergestellt werden kann. Nach dem „Schrems-II-Urteil“ ist nämlich die Übermittlung von personenbezogenen Daten in Staaten untersagt, die nicht den Datenschutzstandard der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) garantieren.

Kontakt für Rückfragen:

Stabsstelle Datenschutz der Bundesagentur für Arbeit: Zentrale.Datenschutz@arbeitsagentur.de

Als Verband machen wir uns dafür stark, dass insbesondere in Zeiten besonderer Herausforderungen der Bildungsauftrag unserer Mitglieder nicht durch bürokratische bzw. juristische Überregulierung beeinträchtigt wird. Kommen Sie diesbezüglich gern auf die Landesgeschäftsstelle zu.

Zuletzt geändert am: 29.07.2021 um 13:41

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Fachtag 'Konflikte und der Umgang damit in der Ausbildung'

Datum und Uhrzeit
13.09.2022 (09:00 Uhr)
Ende
13.09.2022 (17:00 Uhr)
Referent
SKA
Kategorie
Weiterbildungen

Fachtag unter dem Motto: „Bloß keine Auseinandersetzung!? Konflikte und der Umgang damit als Grundlage für ein demokratisches Miteinander in der Ausbildung“

Ort: Leipzig

Kontakt für Infos und kostenfreie Anmeldung:

Katharina Tampe
Tel 01522-1821004
Mail: katharina.tampe@netzwerk-courage.de

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